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KFZ-Zulassungsdienst
Jörg A. Schütte

Impressum



Zulassungen

Wir übernehmen für Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle

Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Fahrzeuges

Folgende Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie die Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Fahrzeuges beantragen möchten:

  • Versicherungsbestätigungs-Nummer (EVB)
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
  • Gültigen Personalausweis; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine Meldebescheinigung; bei Firmen den Handelsregisterauszug oder ggfs. die Gewerbeanmeldung
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten: 
  • Vollmacht Zulassungsdienst Velbert: 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
  • Vollgutachten des TÜV (§21 StVZO)
  • Original-Fahrzeugpapiere des Landes, in dem das Fahrzeug zuvor zugelassen war
  • ggfs. ausländische Kennzeichenschilder, falls Fahrzeug zugelassen
  • ggfs. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls, falls das Fahrzeug aus Nicht-EU-Ländern importiert wurde
  • Bei Neufahrzeugen:
    • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch COC-Papier genannt)
    • Kaufvertrag
  • Bei Re-Importen:
    • Nachweis über den ursprünglichen deutschen Fahrzeugbrief

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